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AGB

Mediationslotsen PartG

29. Mai 2024

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR MEDIATION UND BERATUNG

GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung gelten für alle (auch zukünftigen) Aufträge unserer Kund*innen. Wir übermitteln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils in der aktuell gültigen Fassung mit jedem Angebot.

Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche Geschäftsbedingungen des/der Kund*in finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht explizit widersprochen haben. Für Mediationen findet das Mediationsgesetz (MediationsG) Anwendung.

1. VERTRAGSSCHLUSS, LEISTUNGSÄNDERUNGEN

1.1 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

An unsere Angebote halten wir uns, sofern nicht anders angegeben, zwei Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt mit Auftragserteilung durch den/die Kund*in zustande. Die Auftragserteilung durch den/die Kund*in hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.

1.2 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Falls von dem/der Kund*in gewünschte und von uns akzeptierte Änderungen an den vereinbarten Leistungen (beispielsweise geänderter Einsatzort oder –zeit oder Wechsel des Mediators oder der Mediatorin) zu Mehraufwand auf unserer Seite führen, sind wir berechtigt, diesen dem/der Kund*in zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich in der Regel um die Werktage (zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist), an denen wir Änderungswünsche des/der Kund*in prüfen, Änderungsangebote erstellen oder Verhandlungen über Änderungen führen. 

2 VERGÜTUNG UND NEBENKOSTEN
2.1 UMSATZSTEUER

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei umsatzsteuerbefreiten Leistungen im Inland erheben wir keine Umsatzsteuer.

Bei Leistungen im europäischen Ausland muss uns die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID, VAT-ID) des/der Kund*in bei Auftragserteilung mitgeteilt werden. Ansonsten stellen wir die Umsatzsteuer in Rechnung.

2.2 VERGÜTUNG

Die Vergütung erfolgt auf Festpreisbasis oder nach Arbeitstagen. Wird kein Festpreis vereinbart, gilt die Abrechnung nach Arbeitstagen als vereinbart.

2.2.1 ABRECHNUNG ZUM FESTPREIS

Soweit nicht anders vereinbart, versteht sich der Festpreis zuzüglich eventuell anfallender Reise- und Nebenkosten.

2.2.2 ABRECHNUNG NACH ARBEITSTAGEN

Ein Arbeitstag umfasst acht Stunden (ohne Pausen). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt hierfür ein Tagessatz von 2.000,00 EUR.

Beginn und Ende des Arbeitstages sowie Pausenzeiten werden im Rahmen unserer betrieblichen Möglichkeiten entsprechend den Bedürfnissen des/der Kund*in ausgerichtet. Von dem/der Kund*in gewünschte Verkürzungen des Arbeitstages (durch späteren Beginn oder frühere Beendigung) gehen zu Lasten des/der Kund*in; wir sind weder zur Nachleistung noch zur Rückvergütung verpflichtet. Bei mehr als acht Arbeitsstunden pro Tag sind wir berechtigt, die zusätzlich geleistete Arbeitszeit im ¼-Stunden-Takt zu berechnen. Die ¼-Stunde wird mit 1/32 des jeweils vereinbarten Tagessatzes berechnet.

Sofern wir im Rahmen von mehrtägigen Einsätzen den letzten Tag früher beenden müssen, um eine geeignete Verkehrsverbindung nutzen zu können, wird diese Zeit in Absprache mit dem/der Kund*in durch eine geeignete Kombination aus früherem Beginn, bzw. längerer Anwesenheit an den anderen Tagen ausgeglichen.

Für Arbeit an bundeseinheitlichen Feiertagen oder an Wochenenden können wir 50 % Zuschlag auf den Tagessatz erheben.

2.3 REISE- UND ANDERE NEBENKOSTEN

Insoweit unsere Angebote Reise- und Nebenkosten ausweisen, handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, da die tatsächlich entstehenden Kosten bei Angebotserstellung nicht sicher kalkulierbar sind. Der/die Kund*in hat die tatsächlichen Reise- und Nebenkosten nach den folgenden Bestimmungen gegen Nachweis zu tragen.

2.3.1 REISEKOSTEN

Wir organisieren und buchen unsere Reisen regelmäßig selbst. Hierbei wählen wir das Verkehrsmittel, den Ort der Übernachtung und das Hotel nach unserem Ermessen aus. Wir sind bemüht, ein Einzelzimmer in einem Mittelklasse-Hotel zu buchen, das sich verkehrsgünstig und in räumlicher Nähe zu dem/der Kund*in befindet. Es sollen jeweils nicht mehr als 30 Fahrminuten für Hin- und Rückfahrt anfallen. Sollte dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, sind wir berechtigt, dem/der Kund*in die gesamte Dauer der täglichen Fahrten zusätzlich zu berechnen. Die Vereinbarungen zum ¼-Stunden-Satz und zum Aufschlag für Wochenenden und Feiertage unter 2.2.2 gelten entsprechend.

Daneben sind wir berechtigt, die Zeiten für An- und Abreise zum Einsatzort pro angefangene ¼-Stunde zu einem Satz von 1/64 des vereinbarten Tagessatzes zu berechnen. An Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt die Abrechnung pro angefangene ¼-Stunde mit 1/32 des vereinbarten Tagessatzes.

Zu Aufträgen bei dem/der Kund*in reisen wir nach unserem freien Ermessen am Vorabend oder am Morgen des ersten Tages an, wobei etwaige Übernachtungskosten von dem/der Kund*in zu tragen sind. Normalerweise reisen wir am Abend des letzten Arbeitstages zurück. In diesem Fall kann es notwendig werden, den letzten Arbeitstag spätestens um 17:00 Uhr zu beenden, damit wir unsere Verkehrsverbindung erreichen.

2.3.2 ANDERE NEBENKOSTEN

Soweit andere Nebenkosten (beispielsweise Fremdleistungen) anfallen, berechnen wir diese gegen Nachweis.

3 LEISTUNG

Unsere Leistung erschöpft sich in der Mediation und/oder in der Beratung bezüglich Konflikte.

Die Verantwortung für die Umsetzung der in der Mediation und/oder in der Beratung erarbeiteten Maßnahmen liegt ausschließlich bei dem/der Kund*in. Wir wollen und können keinen direkten Einfluss auf das Verhalten und auf die Eigeninitiative des/der Kund*in und seiner beziehungsweise ihrer Erfüllungsgehilfen nehmen. Für die Umsetzung der in der Mediation und/oder in der Beratung erarbeiteten Maßnahmen tragen wir daher keine Verantwortung.

3.1 LEISTUNGSUMFANG

Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils erstellten Angebot und der darauffolgenden Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, wobei wir die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich von uns übernommenen Verpflichtungen gewährleisten.

Berichte und Protokolle liefern wir ausschließlich in elektronischer Form. Die Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des/der Kund*in.

3.2 MITWIRKUNG DES KUNDEN

Unsere Leistungen setzen die aktive Mitwirkung des/der Kund*in voraus. Der/die Kund*in hat alle im Vertrag festgelegten Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erbringen. Der/die Kund*in benennt insbesondere Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten.

4 RECHNUNG UND ZAHLUNG

4.1 RECHNUNGSSTELLUNG

Wir stellen Rechnungen grundsätzlich nur in Euro. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge ausschließlich per Banküberweisung in Euro zu begleichen.

Nach Ablauf dieser Frist gerät der/die Kund*in, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug. Verbraucher*innen erhalten abweichend hiervon eine Mahnung und geraten nach deren Erhalt in Verzug.

Gerät ein*e Kund*in in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, bis alle unsere ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.

4.2 ABSCHLAGSZAHLUNGEN, VORKASSE

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen beziehungsweise Vorkasse auf unsere Vergütung und die zu erwartenden Reisekosten zu verlangen. Vorauszahlungen müssen, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens fünf Werktage vor Beginn der Auftragsdurchführung vollständig bei uns eingegangen sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5 LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND –AUSFALL

5.1 LEISTUNGSAUSFALL AUFGRUND HÖHERER GEWALT

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Bürgerkrieg oder Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahr; Natur- oder Umweltkatastrophen; Terror oder Terrorgefahr; Aufruhr; Streik oder ähnliches) nicht durchgeführt werden, werden wir und der/die Kund*in von der jeweiligen Verpflichtung zur Leistung frei. Als höhere Gewalt gilt auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

5.1.1 VERSPÄTUNGEN

Wir planen unsere Anreise so, dass wir pünktlich am Einsatzort sind. Wegen nicht planbarer Ereignisse höherer Gewalt, Nichtbeförderung durch eine Flug- oder Bahnlinie, Verkehrsbehinderungen, zum Beispiel: Stau, Sperrungen, oder durch Hindernisse bei der Einreise, die nicht von uns zu vertreten sind, kann es allerdings in Ausnahmefällen zu Verspätungen kommen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen wir uns, bei Verspätungen den/die Kund*in umgehend zu benachrichtigen. Falls aufgrund von Verspätungen weniger als acht Stunden Arbeitszeit geleistet werden können, holen wir die verlorene Zeit in Absprache mit dem/der Kund*in durch längere Anwesenheit nach. Sollte dies nicht möglich sein, kann der/die Kund*in die Vergütung mindern.

Stellt eine erhebliche Verspätung den Sinn eines gesamten Einsatzes in Frage, beispielsweise bei einer mehrstündigen Verspätung bei der Anreise zu einem eintägigen Einsatz, so versuchen wir den/die Kund*in zu erreichen und das Vorgehen mit ihm oder ihr abzustimmen. Ist uns dies nicht möglich, entscheiden wir nach eigenem Ermessen, ob wir die Anreise abbrechen oder fortsetzen und informieren den/die Kund*in umgehend.

5.1.2 KRANKHEIT

Sofern ein Auftrag durch uns wegen Krankheit eines/einer Partner*in nicht durchgeführt werden kann, werden wir den/die Kund*in unverzüglich davon in Kenntnis setzen, sobald dies für uns absehbar ist. Der Auftrag wird dann in Abstimmung mit uns -falls möglich und mit Einverständnis des/der Kund*in – von einem/einer andere/n Partner*in durchgeführt oder zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Falls ein Vor-Ort-Termin bei dem/der Kund*in wegen Krankheit vorzeitig beendet werden muss, kann der/die Kund*in die Vergütung entsprechend 5.1.1. mindern. Zu Gunsten des/der Kund*in tragen wir eventuelle Mehrkosten durch höhere Reisekosten oder Storno-Gebühren, die durch den Krankheitsfall entstehen, selbst. Haben wir mehr als 50% der vereinbarten Leistung erbracht, trägt der/die Kund*in die Reisekosten.

5.2 VON DEM/DER KUND*IN ZU VERTRETENE LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Kann der Auftrag aufgrund von Umständen, die der/die Kund*in zu vertreten hat, insbesondere bei fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des/der Kund*in, nicht oder nicht vollständig durchgeführt oder muss er abgebrochen werden, haftet der/die Kund*in für das volle vereinbarte Honorar.

Soweit die von dem/der Kund*in zu vertretenen Umstände bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Einsatztermin eintreten, findet § 615 2 BGB keine Anwendung. Etwaige uns weiter zustehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

5.3 VON UNS ZU VERTRETENE LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Von uns zu vertretene Leistungsstörungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach 6.

6 HAFTUNG

Wir leisten Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit haften wir in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), haften wir in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit der Höhe des Auftragswerts je Schadensfall und des einfachen Auftragswertes für alle Schadensfälle aus dem Vertrag insgesamt.

Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unser Partner*innen, Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen oder anderer Organe.

Uns bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. 

Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz besteht die Haftung im gesetzlichen Umfang.

7 REFERENZNENNUNG, KONKURRENZSCHUTZ

7.1 REFERENZNENNUNG

Wir sind berechtigt, den/die Kund*in als Referenz zu nennen. Die Nennung erfolgt unter anderem unter Verwendung des Logos oder Markenzeichens des/der Kund*in auf unserer Website. Der/die Kund*in kann dieser Referenz bei Auftragserteilung widersprechen.

7.2 KONKURRENZSCHUTZ

Da wir auch offene Beratungen anbieten und diese teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Veranstalter*innen durchführen, haben wir in diesem Geschäftsfeld keine Kontrolle darüber, welchen Firmen die Teilnehmer*innen angehören. Aus diesem Grund können wir im Rahmen von Kundenaufträgen keine Vereinbarungen akzeptieren, die uns verbieten, für Wettbewerber*innen unserer Kund*innen tätig zu werden.

7.3 VERSCHWIEGENHEIT

Es gilt die Verschwiegenheitspflicht gemäß §4 Mediationsgesetz. Wir sind nicht verpflichtet, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen, die uns zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht vorlagen. Für den Fall, dass ein*e Kund*in nach Vertragsschluss auf die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung besteht, kommt dieser in Annahmeverzug und hat das vereinbarte Honorar auch ohne unsere Leistung zu zahlen. Daneben sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unser Recht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

8 ABTRETUNG, AUFRECHNUNG

8.1 ABTRETUNGSVERBOT

Unser*e Kund* ist nur mit unserer Zustimmung berechtigt, seine oder ihre Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit uns abzutreten. Unsere Zustimmung ist nur dann wirksam, wenn sie in Textform erteilt wurde.

8.2 AUFRECHNUNG

Unser*e Kund*in darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.

9 SCHUTZRECHTE

Die von dem/der Kund*in im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Ergebnisse sind Eigentum des/der Kund*in.

An Arbeitsmaterialien, die von uns zur Verfügung gestellt werden, erwirbt der/die Kund*in mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein nicht ausschließliches nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Materialien dürfen weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Sollte der/die Kund*in uns für die Durchführung des Auftrags Material, zum Beispiel: Software oder Dokumente, bereitstellen, so sichert er oder sie zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind beziehungsweise er oder sie hierüber verfügen darf. Im Falle einer Schutzrechtsverletzung ist der/die Kund*in verpflichtet, uns jeglichen Schaden zu ersetzen und uns von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Beruft sich ein*e Dritte*r auf eine Schutzrechtsverletzung, so sind wir nicht verpflichtet, die Rechtslage zu prüfen und ohne weiteres berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Unser Recht, Schadenersatz im Übrigen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 TEXTFORM

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf die Textformerfordernis.

10.2 RECHTSWAHL, GERICHTSSTANDVEREINBARUNG

Es gilt für alle Beziehungen mit unseren Kund*innen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit unseren Kund*innen ist, soweit die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist, Hamburg. Internationaler Gerichtsstand ist stets Hamburg.

10.3 SALVATORISCHE KLAUSEL

Üben wir eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus, bedeutet dies keinen Verzicht auf unser Recht.